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| Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
| Thema | Strahlenschutzlehrgänge der Feuerwehr und Fachkunde im Strahlenschutz | 15 Beiträge | ||
| Autor | Wilf8rie8d S8., Winsen / Niedersachsen | 346741 | ||
| Datum | 03.07.2006 21:28 MSG-Nr: [ 346741 ] | 8570 x gelesen | ||
Hallo Philipp, der Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz ist in Deutschland in der Strahlenschutzverordnung und in der Röntgenverordnung geregelt. Die Details für verschiedene Berufsgruppen bzw, Anwendergruppen stehen in diversen Richtlinien. Für einige Fachgruppen ist neben dem Kurs (oder den Kursen) eine praktische Tätigkeitszeit unter Anleitung eines Fachkundigen nachzuweisen. Wer im jeweiligen Bundesland für die Erteilung von Fachkunden zuständig ist, das ist unterschiedlich. Neu ist, dass die jeweilige Fachkunde nur eine begrenzte Dater hat, spätestens 5 Jahre nach dem erstmaligen Erwerb der Fachkunde und dann alle 5 Jahre muss die Fachkunde aktualisert werden ( jen nach Fachgruppe einige Stunden für jedes Fachgebiet). Wird der Aktualisierungskurs verpasst, verfällt die Fachkunde und muss neu erworben werden - wenn man die Fachkunde nicht benötigt ist es schon ein erheblicher Aufwand. Gruß Wilfried Schröter | ||||
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