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RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaStrahlenschutzlehrgänge der Feuerwehr und Fachkunde im Strahlenschutz15 Beiträge
AutorWilf8rie8d S8., Winsen / Niedersachsen346741
Datum03.07.2006 21:28      MSG-Nr: [ 346741 ]8570 x gelesen

Hallo Philipp,
der Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz ist in Deutschland in der
Strahlenschutzverordnung und in der Röntgenverordnung geregelt.
Die Details für verschiedene Berufsgruppen bzw, Anwendergruppen
stehen in diversen Richtlinien. Für einige Fachgruppen ist neben dem
Kurs (oder den Kursen) eine praktische Tätigkeitszeit unter Anleitung
eines Fachkundigen nachzuweisen. Wer im jeweiligen Bundesland für die
Erteilung von Fachkunden zuständig ist, das ist unterschiedlich.
Neu ist, dass die jeweilige Fachkunde nur eine begrenzte Dater hat,
spätestens 5 Jahre nach dem erstmaligen Erwerb der Fachkunde und
dann alle 5 Jahre muss die Fachkunde aktualisert werden ( jen nach
Fachgruppe einige Stunden für jedes Fachgebiet).
Wird der Aktualisierungskurs verpasst, verfällt die Fachkunde und
muss neu erworben werden - wenn man die Fachkunde nicht benötigt
ist es schon ein erheblicher Aufwand.

Gruß

Wilfried Schröter



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