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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaSponsoring26 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen346772
Datum03.07.2006 23:49      MSG-Nr: [ 346772 ]9684 x gelesen

seit wann darf eine FFw denn bitte nicht um spenden bitten?

Um Spenden darf sie ja bitten. Diese werden dann üblicherweise mit einer Zweckbindung an die Stadt/Gemeinde gegeben oder, sofern die Kommunale Satzung bzw. das Brandschutz-/Feuerschutzgesetz die Möglichkeit eines entsprechenden kommunalen Sondervermögens einräumt, direkt an dieses gebucht.

Sponsoring hat mit Spenden jedoch nicht wirklich was zu tun.

MkG
Marc



Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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