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RubrikTHW zurück
ThemaTHW-Grundausbildung29 Beiträge
AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW346810
Datum04.07.2006 09:22      MSG-Nr: [ 346810 ]13215 x gelesen

Geschrieben von Stefan Neuhaus In der Prüfungsordnung ist eine mündliche Nachprüfung nicht vorgesehen, sie wird zwar gelegentlich bei Wackelkandiaten oder Helfern mit Prüfungsangst angewendet, ist aber wie gesagt nicht vorgesehen.

Naja, wir wollen ja mal menschlich bleiben.... vor allem bei Personen mit Prüfungsangst. ;)
Da habe ich schon so einiges gesehen, Helfer die Topfit im praktischen sind, aber in der Prüfung auf einmal eine Steckleiter verkehrt herum aufstellen.

Geschrieben von Stefan NeuhausWer dort durchfällt hat plötzlich wieder viel mehr Freizeit, kommt aber nur seeehhhr selten vor.

Was ich auch als "relativ" sinnvoll erachte, man darf aber nie vergessen was da eventuell hinter steckt! ;-)
Gruß
Sven



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