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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Sponsoring | 26 Beiträge | ||
Autor | Paul8 B.8, Söllichau / Sachsen-Anhalt | 346815 | ||
Datum | 04.07.2006 10:33 MSG-Nr: [ 346815 ] | 9697 x gelesen | ||
Hallo Martin. Gegen Spenden ist generell nichts einzuwenden, wenn ihr euch an gewissen Regeln haltet. Einfaches Beispiel: Ihr findet einen Gewerbetreibenden der euch T-Shirts sponsort, worauf seine Werbung abgedruckt ist. Dann beachtet bitte, dass die Werbung in etwa 50% der Größe der eigenen Bezeichnung hat. Vor der Annahme des Angebotes mit dem Träger der Feuerwehr Rücksprache halten, ob er damit einverstanden ist. Und bitte unbedingt eine Spendebestätigung durch die Kommune erstellen lassen. Die ganze Aktion sollte sich aber in einem 'finanziell überschaubaren und angemessenen Rahmen halten'. Die hier geäußerten Einwände sind zwar rechtlich nicht zu 100% von der Hand zu weisen, aber man muss in diesen Fällen abwägen. Mir ist weder eine Gewerbeaufsicht, noch eine Finanzaufsicht bekannt die ein solches Verfahren beanstanden würde. MkG. Paul | ||||
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