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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaSponsoring26 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen346816
Datum04.07.2006 10:35      MSG-Nr: [ 346816 ]9655 x gelesen

Gegen Spenden ist generell nichts einzuwenden, wenn ihr euch an gewissen Regeln haltet.
Einfaches Beispiel:
Ihr findet einen Gewerbetreibenden der euch T-Shirts sponsort, worauf seine Werbung abgedruckt ist.


Du vermischt hier Spenden und Sponsoring.

Und bitte unbedingt eine Spendebestätigung durch die Kommune erstellen lassen.

Für Sponsoring darf keine Spendenquittung ausgestellt werden.

MkG
Marc



Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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