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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | |||
Thema | Sponsoring | 26 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 346816 | |||
Datum | 04.07.2006 10:35 MSG-Nr: [ 346816 ] | 9655 x gelesen | |||
Gegen Spenden ist generell nichts einzuwenden, wenn ihr euch an gewissen Regeln haltet. Du vermischt hier Spenden und Sponsoring. Und bitte unbedingt eine Spendebestätigung durch die Kommune erstellen lassen. Für Sponsoring darf keine Spendenquittung ausgestellt werden. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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