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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | |||
Thema | Sponsoring | 26 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 346979 | |||
Datum | 04.07.2006 23:55 MSG-Nr: [ 346979 ] | 9667 x gelesen | |||
In der Sache richtig, wenn man es denn erkennen kann (oder will). Nett. Das worauf du herauswillst, könnte der Firma als Steuerhinterziehung ausgelegt werden. Und dabei soll die Stadt Gemeinde unterstützend tätig sein? Diese ganze Diskussion hier führen wir zum Nachteil der Feuerwehren und anderer Hilforganisationen, weil wir uns damit einer letzten Möglichkeit berauben, freiwillige Leistungen durch finanzkräftige Interessenten realisieren zu können. Die Hilfsorganisationen haben damit kein Problem. Die sind sowieso in vielen Bereichen gewerblich tätig. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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