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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | |||
Thema | Sponsoring | 26 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 347030 | |||
Datum | 05.07.2006 11:19 MSG-Nr: [ 347030 ] | 9689 x gelesen | |||
Wie ist das jetzt zu verstehen? Zum Beispiel eine kommunale Feuerwehr gewerblich tätig? Eine kommunale Feuerwehr ist keine Hilfsorganisation sonderen eine einrichung der Stadt/Gemeinde. Aber wenn selbst die Pflichtaufgaben nicht zu 100% z.B. von der Kommune bedient werden können, dann sieht man sich schnell nach Sponsoren, oder Spendern um. Was sagt uns wohl das Wort Pflichtaufgabe? Dann muß man wohl auf Kannaufgaben verzichten. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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