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Strafgesetzbuch
RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaSponsoring26 Beiträge
AutorFran8k S8., Kirchheim unter Teck / BW347046
Datum05.07.2006 12:10      MSG-Nr: [ 347046 ]9721 x gelesen

Geschrieben von Paul Bäumer
Dann ist das der baden-württembergische Weg der Dinge. Aber subjektive Einschätzungen der Verwaltungspraxis lassen auf keinerlei Tendenz schließen.

Mahlzeit!

Wenn man sich bei den kommunalen Spitzenverbänden umhört, ist das wohl weder ein landesrechtliches Problem (denn das StGB entfaltet auf ganz Deutschland seine Wirkung), noch ein neues (iirc StGB-Änderung 1997 nach Parteispendenaffäre?).

In der Verwaltungspraxis wird nach meinem subjektiven Erleben in unterschiedlichen Verwaltungen und nach dem, was man dazu veröffentlicht findet, überwiegend sehr wohl und sehr fein unterschieden zwischen zulässiger Spendenannahme und zulässigem Sponsoringvertrag. Amtsträger, die das nicht tun, befinden sich rasch im rechtswidrigen Bereich. Nicht zuletzt haben auch die Unternehmen aus steuerlicher Sicht ein Interesse an sauberen und rechtlich zulässigen Lösungen.

Du mischt aus meiner Sicht in Deinen Postings ein bisschen zu sehr "politisch wünschenswerter Zustand" (-> andere Diskussion) und "rechtlich geltender Zustand" (-> Diskussion im Sinne des Ursprungspostings).

Grüßle
Frank



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