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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verwaltungsgericht: F nicht für Ölspur zuständig; Gefahr im Verzug kein Argument | 27 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8G., Weilerbach/RLP / | 347110 | ||
Datum | 05.07.2006 16:36 MSG-Nr: [ 347110 ] | 14262 x gelesen | ||
Hallo, siehe Zeitungsbericht Leider habe ich den Artikel selbst nicht ganz, aber da die Ölspur bei uns war, kann ich folgendes ergänzen: - Ölspur im Ortsbereich - Verursacher weigerte sich zu zahlen - Verwaltungsgericht entscheidet: Feuerwehr nicht zuständig, damit Einsatzkosten nicht gerechtfertigt - Vergleich: Verursacher zahlt nur Kosten, welche durch den Einsatz des Straßenbaulastträgers sowieso angefallen wären - Argument, dass die Feuerwehr wegen "Gefahr im Verzug" in eigener Zuständigkeit tätig geworden war, ließ das Gericht nicht gelten Gruß, Oliver | ||||
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