alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerwaltungsgericht: F nicht für Ölspur zuständig; Gefahr im Verzug kein Argument27 Beiträge
AutorOliv8er 8G., Weilerbach/RLP / 347114
Datum05.07.2006 16:48      MSG-Nr: [ 347114 ]12558 x gelesen

Von irgendeinem, der die Ölspur entdeckt hatte. In Wirklichkeit war es zwar Kühlerflüssigkeit, aber da war das Gericht der Meinung, dass das keine Rolle spielt, zumal von der Straßenmeisterei ein Gutachten vorlag, das besagte, dass Öl oder Kühlerflüssigkeit gleichermaßen gefährlich ist.

Oliver



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

2.710


Verwaltungsgericht: F nicht für Ölspur zuständig; Gefahr im Verzug kein Argument - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt