News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verwaltungsgericht: F nicht für Ölspur zuständig; Gefahr im Verzug kein Argument | 27 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8G., Weilerbach/RLP / | 347114 | ||
Datum | 05.07.2006 16:48 MSG-Nr: [ 347114 ] | 12558 x gelesen | ||
Von irgendeinem, der die Ölspur entdeckt hatte. In Wirklichkeit war es zwar Kühlerflüssigkeit, aber da war das Gericht der Meinung, dass das keine Rolle spielt, zumal von der Straßenmeisterei ein Gutachten vorlag, das besagte, dass Öl oder Kühlerflüssigkeit gleichermaßen gefährlich ist. Oliver | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|