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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerwaltungsgericht: F nicht für Ölspur zuständig; Gefahr im Verzug kein Argument27 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio347115
Datum05.07.2006 16:49      MSG-Nr: [ 347115 ]12639 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Oliver GabelLeider habe ich den Artikel selbst nicht ganz, aber da die Ölspur bei uns war, kann ich folgendes ergänzen:
- Ölspur im Ortsbereich
- Verursacher weigerte sich zu zahlen
- Verwaltungsgericht entscheidet: Feuerwehr nicht zuständig, damit Einsatzkosten nicht gerechtfertigt
- Vergleich: Verursacher zahlt nur Kosten, welche durch den Einsatz des Straßenbaulastträgers sowieso angefallen wären
- Argument, dass die Feuerwehr wegen "Gefahr im Verzug" in eigener Zuständigkeit tätig geworden war, ließ das Gericht nicht gelten


Nichts neues. Hat der VGH Ftreiburg schon vor bestimmt zehn Jahren geurteilt.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


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