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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verwaltungsgericht: F nicht für Ölspur zuständig; Gefahr im Verzug kein Argument | 27 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 347121 | ||
Datum | 05.07.2006 17:09 MSG-Nr: [ 347121 ] | 12820 x gelesen | ||
Hallo! Kann mir jemand den Originalbericht schicken oder zumindest mitteilen in welchem Teil der Rhein-Pfalz Zeitung das gestande hat? Auch hätte ich gerne mal das Aktenzeichen in diesem Fall gewusst. Wenn ich das Wenige jetzt richtig deute, können wir den Sack Ölbindemittel in die Tonne klopfen, da uns Ölspuren egal wie lang wie breit und wie glatt nichts mehr angehen. Einfach Toll! Bin mal auf das Urteil gespannt, wenn sich ein Motoradfahrer wegen der Ölspur flachlegt und die Feuerwehr aufgrund dieser Urteils nicht tätig geworden ist. Also nicht die Feuerwehr rufen, sondern die Straßenmeisterei. Das gibt wieder Stoff für tolle Diskussionen! Gruß vom Donnersberg Jockel Alles meine ganz private Meinung! "Wenn man zehn Deutsche zu einer Konferenz mit fünf Vertretern anderer Nationen mit dem Auftrag schickt, dort entschlossen die Interessen ihres Landes zu vertreten, bringen es die zehn Deutschen fertig, sich von ihren fünf Kontrahenten demokratisch zum Nachteile Deutschlands überstimmen zu lassen". "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen" | ||||
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