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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerwaltungsgericht: F nicht für Ölspur zuständig; Gefahr im Verzug kein Argument27 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW347123
Datum05.07.2006 17:15      MSG-Nr: [ 347123 ]12767 x gelesen

Geschrieben von Oliver Gabel- Argument, dass die Feuerwehr wegen "Gefahr im Verzug" in eigener Zuständigkeit tätig geworden war, ließ das Gericht nicht gelten

Dann wäre auch die Rechtfertigung für § 35/38 bei entsprechenden Einsätzen hinfällig...


Aber: Wie sagte mein alter Rechtsprof. Dr. Krüger immer:
Gerichte entscheiden in erster Instanz schnell - in zweiter richtig....

VerwG Köln mit Urteil vom 14.09.04 (Achtung: Für NRW, da Basis das FSHG ist!):
- die von der Fw durchgeführten Arbeiten an einer Ölspur gehören zu den gemäß § 1 FSHG den Gemeinden übertragenen Aufgaben.
- Eine Ölspur ist ein Unglücksfall im Sinn von § 1 FSHG.

Vgl. FISCHER, Ralf, in: Der Feuerwehrmann, 12/2004

Das Urteil wird vermutlich (mit) dazu führen, dass das FSHG in NRW überarbeitet wird, weil damit der Straßenbaulastträger weitgehend aussen vor wäre...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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