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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verwaltungsgericht: F nicht für Ölspur zuständig; Gefahr im Verzug kein Argument | 27 Beiträge | ||
Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 347124 | ||
Datum | 05.07.2006 17:17 MSG-Nr: [ 347124 ] | 12674 x gelesen | ||
Geschrieben von Jakob Theobald Einfach Toll! Also so untoll find ich so ein Urteil nichtmal. Ich bin als Feuerwehrmann nicht gerade scharf darauf Straßenreinigungsarbeiten zu machen. Dafür investiere ich nicht meine Freizeit für Übungen und Fortbildungen um dann den Besen zu schwingen. Wenn irgendwo 500l Diesel aus einem LKW Tank auslaufen ist das was anderes. Aber X Km ölspur abstreun und kehren? Ne lass mal. DAS darf ruhig die Straßenmeisterei oder der Bauhof machen. Dafür brauch ich keine ausgebildeten und für wichtigeres qualifizierten Feuerwehrleute die vom Arbeitsplatz wegrennen oder in der Nacht aus dem Schlaf gerissen werden. Im Zweifel seh ich die Sofortmaßnahme "Schild hinstellen" noch als sinnvoll an. Und sobald da gewarnt wird reicht das in Deutschland ja anscheinend. Zumindest reicht das bei miesen Straßen mit Schlaglöchern. Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | ||||
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