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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verwaltungsgericht: F nicht für Ölspur zuständig; Gefahr im Verzug kein Argument | 27 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 347135 | ||
Datum | 05.07.2006 17:53 MSG-Nr: [ 347135 ] | 12634 x gelesen | ||
Geschrieben von Jakob Theobald Also nicht die Feuerwehr rufen, sondern die Straßenmeisterei. Das gibt wieder Stoff für tolle Diskussionen! Na ein bischen genauer sollte man das schon betrachten: Beamtenweisheit Nr. 1: Zuständigkeit prüfen.... Zuständig für die Beseitigung ist der Verursacher... Ist der nicht greifbar oder ist er nicht in der Lage fachgerecht die Straße zu reinigen, ist der "Straßenbesitzer" dran (= Baulastträger). Ist der Straßenbesitzer nicht greifbar, bekommt diese Aufgabe üblicherweise die Polizei zugeschoben. Die Polizei sucht sich dann gerade außerhalb der Bürostunden jemand anderen, der auch nur ansatzweise so aussieht, als daß er helfen könnte: die Feuerwehr in Amtshilfe... Unterscheiden muß man die Ölspur in zwei Teile: Umweltgefahr durch Auslaufen (Gefahrenmatrix: Ausbreitung) und in die Rutschgefahr. Während bei der Umweltgefahr durchaus die Feuerwehr wg ihrer dezentralen Organisation und schnellen Erreichbarkeit gefragt sein kann, ist das Thema Rutschgefahr eine Aufgabe für den Baulastträger. Hier liegt keine akute Gefahr vor, die Lage verändert sich nicht mehr. Man kann ja auch notfalls die Straße komplett sperren, bis sich am nächsten Morgen die Verantwortlichen erreichbar sind. (tut halt den Autofahrern weh). Wenn man sich an das Thema Rutschgefahr begibt, sollte man das mit Fachwissen und Fachausrüstung tun. Dazu gibt es Papier vom BMU, BMI und LTWS... In Amtshilfe tätig zu werden bedeutet natürlich dafür kompetent und auch haftbar zu sein... Folge davon ist: Feuerwehr braucht für die Straße durchaus Ölbindemittel mit Kennzeichnung R. Ob man aber weiteres Gerät und Waschflüssigkeiten braucht, sollte man sich gut überlegen und mit den Straßenbaulastträgern vorher abstimmen. Außerdem sollte man die E-Stelle an den Straßenbaulastträger übergeben, damit der die weitere Verantwortung übernimmt... Gruß LP | ||||
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