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Strafgesetzbuch
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaMutwillige Fehlalarmierung9 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio347260
Datum06.07.2006 09:28      MSG-Nr: [ 347260 ]5160 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Sebastian HodappZiehen mutwillige Fehlalarmierungen auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich? D.h. womit muss ein Anrufer rechnen, der zum Spaß einfach mal die Feuerwehr alarmiert?

Zivilrechtlich ist klar. Da bekommt der Anrufer eine saftige Rechnung für Fahrzeuge, Personal, Material.

Aber steht irgendwo, dass es auch eine Strafe gibt?


StGB, § 145.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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