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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verwaltungsgericht: F nicht für Ölspur zuständig; Gefahr im Verzug kein Argument | 27 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 347275 | ||
Datum | 06.07.2006 09:49 MSG-Nr: [ 347275 ] | 12715 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Oliver Gabel Ich halte es für unstrittig, dass von einer Ölspur eine Gefahr ausgeht. Steht auch so in dem von dir erwähnten Urteil drin. Damit ist der EInsatz der Feuerwehr gerechtfertigt. Das sehen einige Gerichte anders. U.a. kann die von einer Ölspur ausgehende Gefahr durch Warnschilder gemindert bzw. durch Sperrung der Straße gebanmnt werden. In beiden Fällen ist der Einsatz der feuerwehr nicht notwendig. Dass in den meisten Fällen nicht mal eine sachliche Zuständigkeit der FW gegeben ist, kommt erschwerend hinzu. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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