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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mutwillige Fehlalarmierung | 9 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 347278 | ||
Datum | 06.07.2006 09:57 MSG-Nr: [ 347278 ] | 5219 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Jörg Dennochweiler das würde mich auch intressieren, da vor ein paar Wochen bei uns im Ort Jugendliche morgens um halb vier über den Druckmelder unsere FFW "alamiert" haben. Wenn sie denn mindestens 14 sind. Sonst gibt es maximal einen Satz heiße Ohren von den Eltern... Bei welcher FW werden denn solche "Gags" auch wirklich zur Anzeige gebracht? Da wohl teilweise 50% der Notrufe Quatsch sind, hätte man ja eine ganze Menge zu tun.... Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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