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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verwaltungsgericht: F nicht für Ölspur zuständig; Gefahr im Verzug kein Argument | 27 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 347298 | ||
Datum | 06.07.2006 10:34 MSG-Nr: [ 347298 ] | 12710 x gelesen | ||
Hallo! Also was soll man jetzt machen? Schilder aufstellen und gut ist oder Straße komplett sperren, nur Straßenmeisterei informieren? Wie bleibe ich jetzt auf der sicheren Seite? Ich hab den Artikel an unsere Wehrführung und Wehrleitung weitergegeben, mal sehen zu welchem Entschluss man hier kommt. Ich denke mal wenn die VG auf den Kosten sitzenbleibt wird man künftig wohl als Maßnahme höchstens nur noch Schilder aufstellen. Geschrieben von Christi@n Pannier Das sehen einige Gerichte anders. U.a. kann die von einer Ölspur ausgehende Gefahr durch Warnschilder gemindert Hmm, Warnschilder sind immer gut nur entbinden sie den Aufsteller nicht von einer gewissen Sorgfalt. Ob das Urteil aber wenn es dann zu besonders schweren Unfällen kommt vor einem anderen Gericht bestand hat? Vor einem Gericht bekommt man nicht sein Recht, vor einem Gericht bekommt man ein Urteil. Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung! "Wenn man zehn Deutsche zu einer Konferenz mit fünf Vertretern anderer Nationen mit dem Auftrag schickt, dort entschlossen die Interessen ihres Landes zu vertreten, bringen es die zehn Deutschen fertig, sich von ihren fünf Kontrahenten demokratisch zum Nachteile Deutschlands überstimmen zu lassen". "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen" | ||||
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