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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerwaltungsgericht: F nicht für Ölspur zuständig; Gefahr im Verzug kein Argument27 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.347305
Datum06.07.2006 10:46      MSG-Nr: [ 347305 ]12718 x gelesen

Geschrieben von Jakob TheobaldSchilder aufstellen und gut ist oder Straße komplett sperren, nur Straßenmeisterei informieren?
Bei uns so geregelt: Werktags tagsüber städtischer Bauhof oder Strassenmeisterei. Nachts und am WE Feuerwehr im Ersteinsatz. Als weitere Maßnahmen Bauhof, Strassenmeisterei oder Spezialunternehmen. Rüstzeit bis 90 Min.
Unsere Aufgaben beschränken sich auf unmittelbare Gefahrenabwehr. Also absichern/sperren und verhindern das Öl sich weiter ausbreitet. Zum Beispiel ins Kanalisation oder Gewässer gelangt.
Deswegen habe ich mit Schildern so mein Probleme. Wenn da nach einer Stunde der Bauhof eintrifft ist aus dem Ölfleck eine 150 m Ölspur geworden. In der Regel steht ja auch öfter noch ein Gefährt an der Einsatzstelle, welches das Öl verloren hat. Das muss ja auch noch gesichert und sicher beseitig werden.
Mit der Polizei kann man in unseren ländlichen Gegend nicht rechnen. Ein Streifenfahrzeug für knapp 35.000 Einwohner in drei Gemeinden. Die kommen zur Feststellung des Verusrachers und haben dann auch schon meist was neues. Ist auch schon so, dass die Daten und Bilder von uns anfordern.


Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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