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Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz
Feuerwehr
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerwaltungsgericht: F nicht für Ölspur zuständig; Gefahr im Verzug kein Argument27 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio347306
Datum06.07.2006 10:47      MSG-Nr: [ 347306 ]12728 x gelesen

Tach, Post!

Geschrieben von Oliver GabelWir streiten uns aber nicht darum, ob von Ölspuren eine Gefahr ausgeht, oder?
Zumindest entnehme ich das deinem Beitrag, weil ja mit Schildern die Gefahr gemindert werden soll.

Dass Ölspuren eine Gefahr darstellen, ist somit unstrittig.

Nach LBKG RLP muss die Feuerwehr diese Gefahr abwehren.



Wo steht das?
Wenn mir 'ne Banenenschale runterfällt ist das auch eine Gefahr für andere Fußgänger. Soll da jetzt jedes mal die Feuerwehr kommen?
Wie bereits geschrieben, es gibt gerade zu dem Thema (speziell des Kostenersatzes) mittlerweile mehr als ein Urteil, u.a. Veraltungsgericht Freiburg schon vor rd. zehn Jahren, in welchen die Gerichte komischerweise immer wieder gegen die Ansicht der FW geurteilt haben.

Geschrieben von Oliver Gabel
Die Subsidiarität greift nicht, weil die Gefahrenabwehr nicht durch andere Rechtsvorschriften gewährleistet ist. Daraus folgt, Feuerwehr zuständig.


Wie bereits gerschrieben, eine Ölspur alleine reicht im Regelfall nicht aus, um eine öffentliche Gefahr i.S. der Feuerwehrgesetze zu begründen. Das kann anders sein, wenn z.B. große Mengen Öl in einem Trinkwasserschutzgebiet auslaufen.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -


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