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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verwaltungsgericht: F nicht für Ölspur zuständig; Gefahr im Verzug kein Argument | 27 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 347306 | ||
Datum | 06.07.2006 10:47 MSG-Nr: [ 347306 ] | 12728 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Oliver Gabel Wir streiten uns aber nicht darum, ob von Ölspuren eine Gefahr ausgeht, oder? Wo steht das? Wenn mir 'ne Banenenschale runterfällt ist das auch eine Gefahr für andere Fußgänger. Soll da jetzt jedes mal die Feuerwehr kommen? Wie bereits geschrieben, es gibt gerade zu dem Thema (speziell des Kostenersatzes) mittlerweile mehr als ein Urteil, u.a. Veraltungsgericht Freiburg schon vor rd. zehn Jahren, in welchen die Gerichte komischerweise immer wieder gegen die Ansicht der FW geurteilt haben. Geschrieben von Oliver Gabel
Wie bereits gerschrieben, eine Ölspur alleine reicht im Regelfall nicht aus, um eine öffentliche Gefahr i.S. der Feuerwehrgesetze zu begründen. Das kann anders sein, wenn z.B. große Mengen Öl in einem Trinkwasserschutzgebiet auslaufen. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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