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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verwaltungsgericht: F nicht für Ölspur zuständig; Gefahr im Verzug kein Argument | 27 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8G., Weilerbach/RLP / | 347333 | ||
Datum | 06.07.2006 11:39 MSG-Nr: [ 347333 ] | 12740 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Tönnemann Hier hört es jetzt auf. Zuständigkeit ergibt sich nicht nur aus der eigenen Zuständigkeitsnorm, sondern auch in Abgrenzung zu ZUständigkeiten anderer Behörden/Verwaltungseinrichtungen. Genau das ist doch mit Subsidiarität gemeint. Geschrieben von Sven Tönnemann Ein Bankräuber mit Schusswaffe ist unstreitig eine Gefahr ... würdest Du die Feuerwehr einsetzen? Nein, Gefahrenabwehr nach POG gewährleistet Geschrieben von Sven Tönnemann ungesicherter Gartenteich ist eine riesen Gefahr für Kinder Wo ist die Sachlage oder das Verhalten, das bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Rechtsgut schädigen wird? usw. Ich betrachte das als Haarspalterei, aber ich bin der Auffassung, das bei einer Ölspur auf einer Straße oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Dies stütze ich auch auf meine bescheidene Erfahrung: Ein Motorradfahrer ist bei uns schon auf einer Ölspur in einer Kurve tödlich verunglückt und es war klar bewiesen, dass die Ölspur der Grund dafür war. Die Ölspur war sichelförmig, etwa 6m lang, an der breitesten Stelle etwa 40cm breit und keineswegs in einem Trinkwassergebiet. 200 Bananenschalen hätten wohl dasselbe bewirkt. | ||||
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