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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerwaltungsgericht: F nicht für Ölspur zuständig; Gefahr im Verzug kein Argument27 Beiträge
AutorAndr8eas8 H.8, Fröndenberg / NRW347346
Datum06.07.2006 12:12      MSG-Nr: [ 347346 ]12497 x gelesen

Hallo Christian

Geschrieben von Christi@n Panniereine Ölspur alleine reicht im Regelfall nicht aus, um eine öffentliche Gefahr i.S. der Feuerwehrgesetze zu begründen.

Siehe dazu das Posting von U.C.

gruß Andreas


Meine Meinung!

ICQ 315403154

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Verwaltungsgericht: F nicht für Ölspur zuständig; Gefahr im Verzug kein Argument - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt