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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | wehrersatzdienst | 17 Beiträge | ||
Autor | Kay 8S., Seester / Schleswig-Holstein | 347388 | ||
Datum | 06.07.2006 13:48 MSG-Nr: [ 347388 ] | 8385 x gelesen | ||
Naja, viele könnten den LKW-Führerschein privat gar nicht gebrauchen und würden ihn sonst wohl nicht machen... und Unterricht und Prüfung können ja auch stressig werden ;-) Allerdings ist mit dem bezahlten Führerschein dann auch wieder eine Verpflichtung auf 10 Jahre verbunden (oder bei früherem Austritt aus der Wehr die Rückzahlung von jeweils 1/10 des Gesamtbetrags pro nicht absolviertem Jahr... und eine evtl. Nachprüfung muss auch selbst bezahlt werden). So gesehen verlängert sich die Verpflichtung in der Wehr dann um 4 Jahre. Meist steht als Auflage in den Freistellungen aber nur drin, dass man sich zum AGT ausbilden lassen muss... MkG Kay -Alle Beiträge geben ausschließlich meine eigene Meinung und nicht die meiner Wehr wieder- Feuerwehr Seester Gemeinde Seester | ||||
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