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Atemschutzgeräteträger
RubrikKatastrophenschutz zurück
Themawehrersatzdienst17 Beiträge
AutorKay 8S., Seester / Schleswig-Holstein347388
Datum06.07.2006 13:48      MSG-Nr: [ 347388 ]8385 x gelesen

Naja, viele könnten den LKW-Führerschein privat gar nicht gebrauchen und würden ihn sonst wohl nicht machen... und Unterricht und Prüfung können ja auch stressig werden ;-)
Allerdings ist mit dem bezahlten Führerschein dann auch wieder eine Verpflichtung auf 10 Jahre verbunden (oder bei früherem Austritt aus der Wehr die Rückzahlung von jeweils 1/10 des Gesamtbetrags pro nicht absolviertem Jahr... und eine evtl. Nachprüfung muss auch selbst bezahlt werden). So gesehen verlängert sich die Verpflichtung in der Wehr dann um 4 Jahre.

Meist steht als Auflage in den Freistellungen aber nur drin, dass man sich zum AGT ausbilden lassen muss...


MkG
Kay


-Alle Beiträge geben ausschließlich meine eigene Meinung und nicht die meiner Wehr wieder-

Feuerwehr Seester
Gemeinde Seester

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