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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerwaltungsgericht: F nicht für Ölspur zuständig; Gefahr im Verzug kein Argument27 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg347408
Datum06.07.2006 14:28      MSG-Nr: [ 347408 ]12575 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Sven Tönnemann

Die Annahme, dass die Feuerwehr für Ölspuren zuständig sei, führt zu einer katastrophalen Ausweitung der Aufgaben der Feuerwehr.

Wenn man aber manchen FFs ihre Ölspuren wegnehmen würde, würde dies u.U. zu einem "katastrophalen Einbruch" ihrer Einsatzzahlen und schlimmstenfalls zur Frage ihrer Existensberechtigung führen.

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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