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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verwaltungsgericht: F nicht für Ölspur zuständig; Gefahr im Verzug kein Argument | 27 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 347408 | ||
Datum | 06.07.2006 14:28 MSG-Nr: [ 347408 ] | 12575 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Sven Tönnemann Die Annahme, dass die Feuerwehr für Ölspuren zuständig sei, führt zu einer katastrophalen Ausweitung der Aufgaben der Feuerwehr. Wenn man aber manchen FFs ihre Ölspuren wegnehmen würde, würde dies u.U. zu einem "katastrophalen Einbruch" ihrer Einsatzzahlen und schlimmstenfalls zur Frage ihrer Existensberechtigung führen. MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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