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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVerwaltungsgericht: F nicht für Ölspur zuständig; Gefahr im Verzug kein Argument27 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen347424
Datum06.07.2006 15:15      MSG-Nr: [ 347424 ]12562 x gelesen

Geschrieben von Bernhard DeimannWenn man wie in unserer FF die Lage mit wenigen Kräfte checkt, Schilder aufstellt und diverse Fachfirmen zur Beseitung verständigt hält sich dann die Überforderung zumindest bei Ölspuren in erträglichen Grenzen.

Dann stellt sich aber auch die Frage, warum das dann die FF machen muss und nicht der Straßenbaulastträger oder seine Vertretung (Polizei). ;-)

Gruss

Stefan
Der keine Ölspuren mehr fahren brauch. Wowereit.

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Verwaltungsgericht: F nicht für Ölspur zuständig; Gefahr im Verzug kein Argument - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt