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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verwaltungsgericht: F nicht für Ölspur zuständig; Gefahr im Verzug kein Argument | 27 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 347424 | ||
Datum | 06.07.2006 15:15 MSG-Nr: [ 347424 ] | 12562 x gelesen | ||
Geschrieben von Bernhard Deimann Wenn man wie in unserer FF die Lage mit wenigen Kräfte checkt, Schilder aufstellt und diverse Fachfirmen zur Beseitung verständigt hält sich dann die Überforderung zumindest bei Ölspuren in erträglichen Grenzen. Dann stellt sich aber auch die Frage, warum das dann die FF machen muss und nicht der Straßenbaulastträger oder seine Vertretung (Polizei). ;-) Gruss Stefan Der keine Ölspuren mehr fahren brauch. Wowereit. | ||||
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