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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Nachfrage: Verkehrsregelung durch Feuerwehren | 25 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 347509 | ||
Datum | 07.07.2006 08:35 MSG-Nr: [ 347509 ] | 9764 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Markus Gültzow Problematisch wird die Sache nämlich dann, wenn es zum Schaden kommt, weil falsch geregelt wurde, zahlt die Feuerwehr oder zieht sich sich davon zurück, weil die Zuständigkeit fehlt und es an der Aufgabenzuweisung mangelt. Die Feuerwehr zahlt schon aufgrund der Amtshaftung. Der Mitarbeiter darf allerdings mit Regress rechnen. Er hat nämlich Sachen gemacht, die er nicht machen darf (Verkehrsregelung) und das allem Anschein nach vorsätzlich. Gruß Markus | ||||
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