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Polizei-Dienstvorschrift
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RubrikSonstiges zurück
Thema01 in Funkrufnamen als nulleins sprechen, wo gibt es noch diese unsitte?85 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW347560
Datum07.07.2006 11:22      MSG-Nr: [ 347560 ]18977 x gelesen

Geschrieben von Thobias SchürmannUnd nach welchen regeln aus welchen Dienstvorschriften/ Gesetzen/ Regeln soll man sich jetzt richten?

PDV 810
FwDV 100
Landesrichtlinien (soweit es überhaupt dazu Regelungen gibt, die die Details klären)
Örtliche Besonderheiten und eingebürgerte Sprechweisen (weil wer das nicht macht, ist dann bei den andern unten durch)

Und wenns größer wird:
Das Recht des Stärkeren, weil alles andere klappt eh nicht... :-((


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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01 in Funkrufnamen als nulleins sprechen, wo gibt es noch diese unsitte? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt