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Thema | 01 in Funkrufnamen als nulleins sprechen, wo gibt es noch diese unsitte? | 85 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 347560 | ||
Datum | 07.07.2006 11:22 MSG-Nr: [ 347560 ] | 18977 x gelesen | ||
Geschrieben von Thobias Schürmann Und nach welchen regeln aus welchen Dienstvorschriften/ Gesetzen/ Regeln soll man sich jetzt richten? PDV 810 FwDV 100 Landesrichtlinien (soweit es überhaupt dazu Regelungen gibt, die die Details klären) Örtliche Besonderheiten und eingebürgerte Sprechweisen (weil wer das nicht macht, ist dann bei den andern unten durch) Und wenns größer wird: Das Recht des Stärkeren, weil alles andere klappt eh nicht... :-(( ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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