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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | wehrersatzdienst | 17 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Delmenhorst-Hasbergen / Niedersachsen | 347897 | ||
Datum | 09.07.2006 12:35 MSG-Nr: [ 347897 ] | 8555 x gelesen | ||
Geschrieben von Kay Stieler Kenne mich zwar nicht mit den Regelungen in NDS aus, denke aber mal, dass die Unterschiede in Punkto Wehrersatzdienst sich in Deutschland nicht großartig unterscheiden... Da die Wehrpflicht sich nach einem Bundesgesetz richtet, kann sich da gar nichts unterscheiden. Anzumerken sei aber, daß es sich bei der Verpflichtung nicht um einen Wehrersatzdienst, sondern um eine Wehrdienstausnahme handelt. Rechtlich zwei völlig verschiedene Paar Schuhe. (Aber da der Begriff in 90% aller Fälle eh falsch verwendet wird, ist das nicht weiter tragisch.) Geschrieben von Kay Stieler Die Verpflichtungszeit beträgt derzeit 6 Jahre. In dieser Zeit bist du verpflichtet, dem Dienst in der FF nachzukommen und an Übungen, Ausbildungen und Einsätzen teiilzunehmen (andernfalls drohen Geldstrafen bis hin zum sofortigen Einzug zum Wehrdienst). Dein Wehrführer muss regelmäßig (idR 2x im Jahr) dem Landkreis bestätigen, dass du deinen Verpflichtungen auch nachkommst. Ja, die Meldemechanismen variieren, aber nichtsdestotrotz hast Du bis auf den Dir zustehenden Urlaub an allem teilzunehmen. Geschrieben von Kay Stieler Darüber hinaus können in deiner Verpflichtung noch zusätzliche Aufgaben festgeschrieben sein. Ja, können, müssen aber nicht. Wer "Glück" hat, hat eine Feuerwehr, die nur den üblichen Dienst am Standort fordert. Wer sicher ist, 6 Jahre seiner Verpflichtung nachkommen zu können, findet hier eine gute Alternative zum Wehrdienst. Gruß Michael | ||||
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