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Rubrik | Ausbildung | zurück | |||
Thema | Ungünstige Übungstermine | 25 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 348016 | |||
Datum | 09.07.2006 19:52 MSG-Nr: [ 348016 ] | 5905 x gelesen | |||
Es muss ja nicht sein, dass man in Extremwettersituationen übt! Da stimme ich dir zwar im Grundsatz zu. Das was du aber als Beispiel angeführt hast, ist kein extremes Wetter, sondern vielmehr landesüblicher Standard. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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