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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaRettungswege freihalten bei Brandsicherheitswachen14 Beiträge
AutorFran8k N8., Plettenberg / NRW348180
Datum10.07.2006 14:11      MSG-Nr: [ 348180 ]6607 x gelesen

Hallo zusammen

Geschrieben von Robert von StockhausenSofern er dies unterlässt, solltest Du Deinen Kommandanten / Stadtbrandmeister o.ä. über den Sachverhalt informieren und ihn zum "Tatort" bitten

Warum ausgerechnet die? Da es sich doch um ruhenden Verkehr handelt und ihr im auftrag der Gemeinde unterwegs seit sollte das OA kommen.

gruß Frank

Wie gesagt es handelt sich um meine Meinung.



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