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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Bedienung des Funkgerätes während Fahrt durch Fahrer | 42 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 348735 | ||
Datum | 12.07.2006 20:16 MSG-Nr: [ 348735 ] | 17173 x gelesen | ||
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Geschrieben von ---Sebastian Krupp--- Ist es einem Feuerwehrler/Rettungsdienstler gestattet (insbesondere als Alleinfahrer, z.B. NEF), während der Fahrt das Funkgerät zu bedienen? Bei Alarmfahrt wird er wohl nicht angehalten, aber beispielsweise auf Besorgungsfahrten oder Rückfahrten von Einsätzen, wo die Sonderrechte nicht greifen, ist dies im Grunde doch das selbe wie Telefonieren, oder? Gibts irgendwo klare Aussagen (oder auch interne Dienstanweisungen) zu dem Thema? Ja, in der StVO: StVO § 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist. Ein Funkgerät ist kein Auto- oder Mobiltelefon, damit gilt das Verbot nicht für das Funkgerät. Gruß, Henning | ||||
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