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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Bedienung des Funkgerätes während Fahrt durch Fahrer | 42 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 348738 | ||
Datum | 12.07.2006 20:24 MSG-Nr: [ 348738 ] | 17045 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von ---Sebastian Krupp--- "Ein Funkgerät ist kein Auto- oder Mobiltelefon, damit gilt das Verbot nicht für das Funkgerät. " Unfälle bauen ist verboten. Dementsprechend wir der Fahrer vermutlich verurteilt oder das Verfahren wird ggf. gegen Auflagen eingestellt. Mit einem Freispruch darf er wohl nicht rechnen, egal ob er gefunkt hat oder nicht. Sorry. was genau war deine Frage? Gruß, Henning | ||||
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