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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Bedienung des Funkgerätes während Fahrt durch Fahrer | 42 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 348805 | ||
Datum | 12.07.2006 23:47 MSG-Nr: [ 348805 ] | 16927 x gelesen | ||
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Moin Geschrieben von Sascha Tröger Demnach bräuchte man sich auch bspw. auch nicht anschnallen. Ist das sinnvoll?Du unterschlägst jetzt aber, dass das Überschreiten der Grenzen der StVO auch für den hoheitlichen Auftrag dringend erforderlich sein muss! Wenn du eine Lage konstruierst, wo das Nichtanschnallen dringend erforderlich ist, ist es auch sinnvoll ;o) Falls nicht, ist es auch weiterhin verboten. Für das Funken (falls es denn nun überhaupt gegen die StVO verstößt) könnte ich mir sowas bei der Pol z.B. im Rahmen der Verfolgung eines Flüchtigen und gleichzeitiger Anforderung weiterer Kräfte vorstellen. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | ||||
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