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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Bedienung des Funkgerätes während Fahrt durch Fahrer | 42 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 348831 | ||
Datum | 13.07.2006 08:54 MSG-Nr: [ 348831 ] | 16908 x gelesen | ||
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Geschrieben von Gerhard Bayer ... nicht unbedingt, aber im Gegensatz zum Telefonieren ohne Freisprechanlage halt nicht verboten. Korrekt und deshalb [Auszug aus Einsatzfahrzeuge - Technik, www.einsatzpraxis.org]: Freisprecheinrichtungen sollten auch für den 4m-BOS-Funk für alle Fahrzeuge vorgesehen werden, die mit Alleinfahrern versehen sind, das betrifft v.a. NEF und KdoW. Problematisch bei all diesen Anlagen ist die Schallübertragung bei Alarmfahrten über die Scheiben in den Innenraum und damit auch in die Mikrophone der Freisprechanlagen. Man kann dies z.B. über die Taxifunktaster etc. realisieren, vgl. Abb. 4.1.2.1/1 und 4.5.1/2. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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