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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Alte Klasse 3, war: TSF-W mit Seilwinde... | 4 Beiträge | ||
Autor | Jako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz | 348849 | ||
Datum | 13.07.2006 09:29 MSG-Nr: [ 348849 ] | 3204 x gelesen | ||
Hallo! Auszug aus der FeV: (6) Fahrerlaubnisse, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts), bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigung vorbehaltlich der Bestimmungen in § 76 bestehen. (7) Fahrerlaubnisse, die bis zum 31. Dezember 1998 erteilt worden sind, werden auf Antrag des Inhabers auf die neuen Fahrerlaubnisklassen umgestellt. Über sie wird ein neuer Führerschein ausgefertigt. Der neue Umfang der Fahrerlaubnis ergibt sich aus Anlage 3. Nach der Umstellung dürfen Kraftfahrzeuge nur noch in dem neuen Umfang geführt werden, sofern sie der Fahrerlaubnispflicht unterliegen. Die Bestimmungen in § 76 zu den §§ 4 bis 6 bleiben unberührt. Dies bedeutet, dass alle FE`s der Klasse drei die bis zum 31.12.1998 erteilt wurden es erlauben, Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 to zu führen. Gruß vom Donnersberg Jakob Alles meine ganz private Meinung! "Wenn man zehn Deutsche zu einer Konferenz mit fünf Vertretern anderer Nationen mit dem Auftrag schickt, dort entschlossen die Interessen ihres Landes zu vertreten, bringen es die zehn Deutschen fertig, sich von ihren fünf Kontrahenten demokratisch zum Nachteile Deutschlands überstimmen zu lassen". "Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen" | ||||
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