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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Bedienung des Funkgerätes während Fahrt durch Fahrer | 42 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 348905 | ||
Datum | 13.07.2006 12:20 MSG-Nr: [ 348905 ] | 16971 x gelesen | ||
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Hi! Geschrieben von Henning Koch Dementsprechend wir der Fahrer vermutlich verurteilt oder das Verfahren wird ggf. gegen Auflagen eingestellt. Also das ist mir etwas zu pauschal und hört sich vom Wortlaut her nach Strafrecht an. Strafverfahren gibt es in Bezug auf Unfälle aber nur bei Personenschäden (da ist die Einleitung obligatorisch), da die fahrlässige Sachbeschädigung nicht strafbar ist. Das Owi-Verfahren, das es gibt, wird oft genug gegen Zahlung eines Verwarnungsgeldes von 35,- EUR erledigt. Das Thema ansich ist ja schon beantwortet. An alle, die trotzdem gerne mal mit dem Handy am Steuer telefonieren: Vorsicht, denn Vollkaskoversicherungen regulieren nicht, bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Unfalls. Und als solches wird telefonieren während der Fahrt immer mal wieder angesehen... Gruß Katja PS: Ach so, und Handy am Steuer kostet keine 60,- sondern "nur" 40 EUR nebst Punkt. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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