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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Bedienung des Funkgerätes während Fahrt durch Fahrer | 42 Beiträge | ||
Autor | Jens8 E.8, Göttingen / Niedersachsen | 348992 | ||
Datum | 13.07.2006 15:05 MSG-Nr: [ 348992 ] | 16915 x gelesen | ||
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Hallo, auch ich habe mich geärgert, daß das "Handy-Verbot" nicht für Funkgeräte gelten soll. Aber selbst wenn du nicht durch den Handy-Verbots-Paragraphen bestraft wirst, kannst du aufgrund §1 oder §35 StVO belangt werden... Der Richter (StA), der sich im Fall eines (Un)Falles, mit dir beschäftigen wird, kann so oder so dir einen Strick drehen... StVO §1 Grundregeln (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. §35 Sonderrechte (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Gruß JE PS Sollten (Müssen?) Fahrzeuge, die in der Regel alleine gefahren werden, nicht mit Freisprecheinrichtungen ausgerüstet werden? Wenn nicht, dann sollte man sich da mal intensiv Gedanken machen... | ||||
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