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Atemschutzüberwachung
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RubrikAtemschutz zurück
ThemaAufteilung AGT / ASÜ56 Beiträge
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW349159
Datum14.07.2006 17:33      MSG-Nr: [ 349159 ]20814 x gelesen
Infos:
  • 15.07.06 FAQ: Atemschutzüberwachung (ASÜ)

  • Hi,

    Geschrieben von Philipp MerkleMich würd nur interessieren, ist es nun "gesetzlich" verboten oder nur verpönnt zentral zu überwachen?

    Mit Verlaub, aber zentrale Überwachung ist der größte Blödsinn. Warum? Ein paar Stichworte:

    - Verantwortlich ist der Einheitsführer! D.h. der Fahrzeugführer setzt seine Trupps ein, ist für sie verantwortlich und muss somit auch unmittelbare Informationen über diesen Trupp haben. Und die kriegt er nicht, wenn über alle Prinzipien der Einsatz-und Abschnittsleitung hinweg, ne zentrale ASÜ gebastelt wird.

    - Einsatz-und Abschnittsleitung! Bei größeren EST erfolgt eine Kanaltrennung (NEIN, kein Atemschutzkanal) nach Einteilung der Einsatzabschnitte. In der Regel wird dann auf Zugebene getrennt. Wenn jetzt eine zentrale ASÜ läuft, wie soll der GF seine Infos kriegen bzw. der Überwacher? Trupp hat Abschnittkanal! Und die zentrale ASÜ? Soll die auf allen Kanälen funken?

    - dezentrale ASÜ! Der Einheitsführer hat sofortigen Zugriff auf die Daten, da räumlich in der Nähe.

    - ASÜ ist ein Führungsinstrument. Wenn man sich das mal klar gemacht hat, ist alles einfacher. ASÜ ist mitnichten die pure lästige Druckabfrage, sondern anhand der ASÜ kann der Einheitsführer vorzüglich seinen Einsatz aufbauen, Reserven bereitstellen, STANDORT-Infos des Trupps vermerken usw.

    War dann doch ein wenig mehr Stichwort :-)


    Gruß,
    Christian Rieke

    "Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (Albert Einstein)
    ***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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