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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Bedienung des Funkgerätes während Fahrt durch Fahrer | 42 Beiträge | ||
Autor | Jens8 E.8, Göttingen / Niedersachsen | 349173 | ||
Datum | 14.07.2006 17:57 MSG-Nr: [ 349173 ] | 16855 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Gerhard Bayer ... sollten: ja (wobei: was ist mit dem MTF, das zwar Funk drin hat, ggf. häufig zu Besorgungsfahrten alleine gefahren wird, aber den Funk in dieser Konstellation höchst selten braucht.) OK, ich hätte vielleicht "unter Einsatzbedingungen" dazuschreiben sollen. Bei einer Versorgungsfahrt wird man immer die Möglichkeit haben kurz anzuhalten. Wenn sich der Einsatzauftrag "hole 20 Brötchen" in "hole 30 Brötchen" ändert, wird das kein Grund sein, sich (das Fahrzeug und den Rest des Straßenverkehrs) in erhöhte Gefahr zu bringen. Geschrieben von Gerhard Bayer ... müssen: nein (da s.o.) ... zumal "müssen" und "in der Regel" sich hinsichtlich gesetzlicher Regelung - die zu kontrollieren und ggf, zu ahnden sind - praktisch ausschließen den Gesetztestext muß man halt anders formulieren ;-) Aber man sieht doch, wie das Fahrzeug im Einsatz personell bestückt ist. Ein LF wird nie mit nur einem Fahrer in den Einsatz geschickt, wenn an diesem einzelnen Fahrzeug der Erfolg des gesamten Einsatz hängt (Ausnahmefälle wird es bestimmt geben, wenn man genug sucht) Bei einem NEF sieht die Sache dagegen vielleicht schon anders aus. Zum Thema Kontrollen reicht doch die Vorgehensweise wie bei dem Handy-Paragraphen. 100%ige Sicherheit wird man dabei nie erfüllen können. Durch Dienstanweisungen und vorgehaltene Technik kommt man dem ein Stück näher. Gruß Jens | ||||
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