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Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikAtemschutz zurück
ThemaAufteilung AGT / ASÜ56 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio349193
Datum14.07.2006 19:23      MSG-Nr: [ 349193 ]20698 x gelesen
Infos:
  • 15.07.06 FAQ: Atemschutzüberwachung (ASÜ)

  • Tach, Post!

    Geschrieben von Philipp Merkle7.4 Atemschutzüberwachung
    Der jeweilige Einheitsführer der taktischen Einheit ist für die Atemschutzüberwachung verantwortlich.
    Bei der Atemschutzüberwachung können andere geeignete Personen zur Unterstützung
    hinzugezogen werden. Geeignete Personen müssen die Grundsätze der Atemschutzüberwachung
    kennen.

    Da steht doch ausdrücklich, dass delegieren möglich ist? Also Überwachung auf Zugebene hat auch einen gewissen "zentralen" Charakter.

    Oder?


    Da steht kein Wort von delegieren.
    Da steht, dass ich geeignete Personen zur Unterstützung hinzuziehen kann, d.h. der Führer der takltischen Einheit kann diese Aufgabe gem. Wortlaut FwDV 7 nicht an andere übertragen! Delegieren wäre aber genau das.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -


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