News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gelbe RKL installieren | 13 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 350094 | ||
Datum | 19.07.2006 09:08 MSG-Nr: [ 350094 ] | 8532 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Düsing dann dürfte doch ein Abrollbehälter auch kein Blaulicht haben.RKLs auf Abrollbehältern dürfen m.W. nur eingeschaltet sein, wenn die vom Trägerfahrzeug ebenfalls eingeschaltet sind. Dann ist das WLF + Aufbau wohl als ein Kraftfahrzeug zu sehen. Es werden für Anhänger im Feuerwehrhandel zwar Blaulichter angeboten . jedoch mit dem Hinweis: Sondergenehmigung erforderlich. Nur zur Absicherung. Benutzung während der Fahrt nicht erlaubt. Dann müssten auch gelbe RKLs zur Absicherung mit Sondergenehmigung möglich sein. Im Zweifelsfalle hilft: einfach bei der Zulassungsstelle nachfragen Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|