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In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaBadezimmer als Aufenthaltsraum betrachten?16 Beiträge
AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW351706
Datum26.07.2006 14:37      MSG-Nr: [ 351706 ]12623 x gelesen

Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Geschrieben von Franz-Peter LösslAlso,
Du hast natürlich recht. Es gibt ein Muss. Und das Muss kann jeder nachlesen, die Nordrheinvandalen genau
hier.
(ich gehe davon aus, dass diese öffentlich-veröffentlichte Ausführung aktuell und gültig ist)
Nicht mehr und auch nicht weniger. Wenn man bissl mehr wissen will, kann man sich auch noch diverse Ausführungsverordnungen und Kommentare zu Gemüte führen. Aber in keiner dieser Wälzer dürfte ein Bad einer Wohnung ein Aufenthaltsraum sein.
Ganz einfach: Frag doch mal den verantwortlichen Entwurfsverfasser (SB), der z.B. eine Erklärung genäß § 67, Abs. 2 BauO NRW abgegeben hat, dass das Vorhaben den Anforderungen an den Brandschutz entspricht, was die/der dazu sagt. Ggf. stehts auch in der VB-Bescheinigung gemäß § 67, Abs. 4 BauO NRW. Sollte es sich wider Erwarten um einen Sonerbau handeln, steht ggf was im Brandschutzkonzept, dass gemäß § 69, Abs. 1 BauO NRW einzureichen ist.

(Obwohl, wenn man die Aufenthaltszeit mancher Damen betrachtet, in der sie sich kiloweise im gleichen Raum gelagertes Gefahrgut in die Visage spachteln, vielleicht muss das Baurecht dringend in diesem Punkt überarbeitet werden und das Bad als Raum mit besonderer Brand- und Explosionsgefahr deklariert werden)


Naja eigentlich geht es darum das es ein gefangener Raum bereits ist an dem noch ein Raum angeschlossen ist.

Darüber hinaus gibt es genug möglichkeiten einen gefangenen Raum zu entschärfen, meist reicht das Fenster aus, welches durch Rettungsgeräte der Feuerwehr erreicht werden kann. In Büros trifft man eigentlich die meisten gefangenen Räume an die etwas mehr aufwand bedeuten, z.B. Chefzimmer mit vorgeschalteten Raum der Sekretärin. Der Raum der vor dem gefangen Raum ist muss ja auch ein Raum mit Brandlast sein. Also habe ich entweder Fenster und die Tür durch den weg (entsprechende Tür wie auch die abschlusstüren zu dem notwendigen Flur) oder ich lege zwei Türen durch zwei verschiedenen Räume fest oder die möglichkeit mit vorgeschalteten Rauchmelder und Alarmhupe sowie ggf. Sichtfenster zu arbeiten.

Das Problem ist bei mir jedoch ein gefangener Raum (so auch erkannt und entsprechende Regelung durch die Notleiter geplant) an dem ein weiterer Raum anschließt, bei dem es sich ebenfalls um einen gefangen Raum handeln würde, wäre es halt nicht das bedezimmer. Da bedingt durch die bereits errichtete Installation auch der Ort der Tür nicht mehr geändert werden kann ergeben sich wirklch unglückliche Luafwege aus dem Bad heraus zu dem Fenster, bzw. in den notwendigen Flur.

Das ein Bad kein Aufenthaltsraum ist, ist mir schon klar und das will ich eigentlich auch nicht bezeifeln, es geht jedoch um einen Fall, den ich so noch nicht hatte.

Und den leuten will ich auch gar nichts. Nur man sollte immer erstmal alle eventualitäten durchspielen überlegen wie wahrscheinlich dies ist, in welchen Realiationen steht der Aufwend mit dem ich das "Problem" beseitigen kann oder nehme ich dieses minimal Risiko in Kauf? In einer anderen Situation, bzw. bei einer anderen Lage des bades würde ich mir darüber gar keie gedanken machen, da es klar ist das keine Gefahr besteht, bzw. eine Flucht auch so möglich ist. Nur bei diesem Zuschnitt der Räumlichkeiten ist es eine etwas andere Situation.

Und die möglichkeit diese zu entschärfen ist sehr simpel und auch nicht kostpieleig, einfach die Rauchmelder in den Räumlichkeiten miteinander verbinden und wenn einer auslöst alle mitpiepen lassen, doch macht das sinn? Das ist die Frage, aber ich habe meine Lösung schon gefunden.

Geschrieben von Franz-Peter LösslGeschrieben von Thobias Schürmann
Denn die Gefahr Person gehts ins Bad und lässt Ferneseher laufen oder die Zigarette liegen und es kommt in der Zeit, seines Bades zu einer Brandentwicklung ist die Person in dem Raum gefangen.

(Dann wird er mit der Schiebeleiter oder Steckeleiter gerettet ;-))
Und wenn die Person ins Schlafzimmer geht, oder in den Keller, oder auf den Balkon?
Oder - die Besenkammer! Ja, auch da können sich Personen lange aufhalten, außer mein Haarfarb-Bruder, der beim Reden wie beim Tennisspielen verzweifelt um jeden Satz kämpft, der kommt schon nach wenigen Sekunden, und auch wieder raus.

Also ehrlich ich versteh dein Problem nicht. Deshalb komm ich immer mehr zu dem Schluss, dass mein erster Satz zwar boshaft, aber der einzige (zumindest teilweise) ernstzunemende ist.

Übrigens, IMHO ist man in NRW damit und großteils damit auf dem richtigen Weg.


Naja in dem Zimmer davor brennt es und man ist im fensterlosen Bad gefangen. Die wahrscheinlichkeit ist sehr gering deswegen habe ich mich entschieden es auch nicht als gefangenen Raum zu bezeichnnen/ behandeln. Nicht desto trotz habe ich mir angewöhnt vorher verschiedene mögliche Schadensereignisse durchzugehen und dann versuchen einen entschluss zu finden.

Ich denke schon das die Frage berechtigt ist. Wie wäre denn deine Meinung bei dem ganz konkreten fall.

ein gefangener Raum, der zwar ein fenster hat aber nicht anleiterbar ist und somit keinen 2.Rettungsweg, der Raum davor ist ein Raum mit mittlerer Brandlast und hat ein anleiterbares Fenster, was jedoch nur mit der 3teiligen Schiebleiter zu erreichen ist, aus diesem Raum führt ein kleiner Flur und dieser endet in den notwendigen Flur. Ich sehe da schon eine Problematik, denn das Bad hinter dem Aufenthaltsraum ist ebenso wie der gefange eRaum (also der Aufenthaltsraum davor) gefangen und muss wenn man sich z.B. für eine Alarmeinrichtung entscheiden würde müsste auch das Bad bedacht werden, auch wenn es kein aufenthaltsraum ist, oder wie würdest du dich entscheiden?

Die Frage war ja nur kann man unter bestimmten umständen ein Bad als aufenthalts Raum betrachten oder nicht.

MFG
Thobias



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