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Landesfeuerwehrverband
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaBadezimmer als Aufenthaltsraum betrachten?16 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Bayern351709
Datum26.07.2006 14:48      MSG-Nr: [ 351709 ]11940 x gelesen

Hallo,
vielleicht etwas entschärfter als eben.
In der Wohnung habe ich baurechtlich keine Anforderung. Das ist eine Nutzungseinheit, da kann ich 10 gefangene Räume hintereinander machen, ohne dass sich einen dran stören sollte. Und auch da langt eine einzige anleiterbare Stelle für diese Nutzungseinheit/Wohnung, für alle "gefangenen" Räume.
ach die normalen Rauchwarnmelder rein, überprüf die bauliche Trennung und Abschottung in die NE (Rohre, Kabel, ...) und die Rettungswegsituation (1. Treppe, 2. EINE anleiterbare Stelle) und gut ist.

Grüßla, FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin.

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