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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Badezimmer als Aufenthaltsraum betrachten? | 16 Beiträge | ||
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Bayern | 351709 | ||
Datum | 26.07.2006 14:48 MSG-Nr: [ 351709 ] | 11940 x gelesen | ||
Hallo, vielleicht etwas entschärfter als eben. In der Wohnung habe ich baurechtlich keine Anforderung. Das ist eine Nutzungseinheit, da kann ich 10 gefangene Räume hintereinander machen, ohne dass sich einen dran stören sollte. Und auch da langt eine einzige anleiterbare Stelle für diese Nutzungseinheit/Wohnung, für alle "gefangenen" Räume. ach die normalen Rauchwarnmelder rein, überprüf die bauliche Trennung und Abschottung in die NE (Rohre, Kabel, ...) und die Rettungswegsituation (1. Treppe, 2. EINE anleiterbare Stelle) und gut ist. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz | ||||
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