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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaBadezimmer als Aufenthaltsraum betrachten?16 Beiträge
AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW351721
Datum26.07.2006 15:41      MSG-Nr: [ 351721 ]11893 x gelesen

O.K. habe gerade noch mal meine Ausgangsfrage gelesen und festgestellt das ich den wichtigsten Teil nicht geschrieben habe und zwar dass das Bad an den bereits zur genüge beschriebenen Gefangenen Raum angrenzt und ich wollte einfach nur wissen ob unter diesen Umständen das Bad auch mit einer Warneinrichtung versehen werden muss, bzw. ob eine bewertung als Aufenthaltsraum möglich ist. da cuh die von mir gegeben Definition und die dazugehörigen Beispiele, es steht ... Als Aufenthaltsräume gelten z.B. Wohn- und Schlafraum,... also zum Beispiel das heißt das noch andere Räume als Aufenthaltsraum bezeichnet werden können.

(Immobilie wird angeboten mit dem Text Dachboden ausbaubar, muss aber nicht heißen das es ein Aufenthaltsraum ist, werden darf, trotzdem wirds durchaus zu einem Aufenthaltsraum umgebaut, okay nicht so Top das beispiel, lasse es aber mal stehen)

Deswegen habe ich mnich gefragt ob es möglich wäre ein Badezimmer als Aufenthaltsraum zu bezeichnen. Kleine Nasszellen nicht oder auch nur ein WC natürlich auch nicht, jedoch habe ich mir überlegt ob man nicht unter bestimmten Umständen ein Badezimmer auch als Aufenthaltsraum bewerten kann/ darf/ es möglich ist.

Andere Frage, die ich erst später aufgeworfen habe ist wie es im konkreten Fall aussehen würde, der Raum liegt hinter einem gefangen Raum und hat auch eine entsprechende Größe, Ausstattung, die ich nicht in meinem Badezimmer habe und mir da schon längere Aufenthalte vorstellen kann. Also hätte ich wohl schreiben müssen zweite Frage was ist wenn hinter einem gefangenen Raum ein weitere gefangener Raum ist, bei dem es sich nicht um einen aufenthaltsraum und Raum mit Brandlast handelt, muss dieser Raum bei einer Warneinrichtung für den gefangenen Raum mit gewarnt werden?

Wahrscheinlich wäre die Fragen stellung besser gewesen, aber naja es ist halt passiert.

Ich sehe zumindest nicht das Problem warum ich so persönlich angegriffen werde und mir inkompetenz nachgeredet wird.

Die Frage war klar und im späteren Verlauf habe ich versucht noch zusätzliche Infos zu geben und eine folge Frage zu stellen.

MFG
Thobias



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