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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Badezimmer als Aufenthaltsraum betrachten? | 16 Beiträge | ||
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Lauf a. d. Pegnitz / Bayern | 351883 | ||
Datum | 27.07.2006 09:26 MSG-Nr: [ 351883 ] | 11946 x gelesen | ||
Guten Morgen, also doch scheinbar Sonderbau. Ist aber auch egal, auch hier ist die Wohnung/Suite/... eine eigene Nutzungseinheit. Diese wird feuerbeständig abgetrennt, gut is. Innen in der Nutzungseinheit gibt es keine gefangenen Räume, da ich drinnen ja auch keine Anforderungen an die Wände und Öffnungsabschlüsse habe. Kann sein, dass es der Nachweisersteller anders sieht, ist aber dann seine Sache, denn er muss erhöhte Kosten gegenüber dem Bauherrn verantworten. Klar, man kann alles überziehen, aber dann muss man konsequent sein. Also neben den Meldern und Warneinrichtungen auch mindestens feuerhemmende Wände und dichtschließende, selbstschließende (vollwandige) Türen innerhalb der Wohnung/Suite/...= Nutzungseinheit. Und weil diese so schwer auszuschreiben und vor allem zu kontrollieren sind, nimmt man gleich eine T30. Um dann wieder konsequent zu sein, mit einer bauaufsichtlich zugelassenen Feststelleinrichtung, sonst ist unter der Wohnzimmertür gleich der Keil drunter -> Inkonsequenz! Somit wären bestimmt mehr als 99% der bestehenden Wohnungen/Suiten/...= Nutzungseinheiten absolut unsicher und brandschutztechnisch zu sanieren. Zum zweiten baulichen Rettungsweg: der kann durchaus so aussehen, dass ich die Nutzungseinheit durch die Türe verlasse und dann den Flur als ersten Rettungsweg zum Treppenraum nehme oder den zweiten Rettungsweg in die andere Richtung des gleichen Flurs zum zweiten Treppenraum bzw. hier zu den Balkonen. Weshalb man hier eine T30-RS zu den Balkonen vorsieht, ist mir schleierhaft, ist aber auch, wie oben, dem Nachweisersteller sei Sach. Ansonsten hört es sich an, als sei es ein "ganz normaler" Bestands-Sonderbau, wie er tausendfach in unserem Alles-geregelt-Land vorkommt. Man spart sich bei der Erstellung den Fachbauleiter Brandschutz, murkst bissl was rein was sich "brandschutztechnisch" gut macht, weils ja so draufsteht ;-) (z.B. T30 in die F0-Wand, K90 in die F30-Wand, ...) alles jenseits des Verwendbarkeitsnachweises, und dann ist einer beleidigt, wenn man schwarz auf weiß nachgewiesen bekommt, dass es königlicher Mist ist. Ich hatte diese Tage einen Herrn von einer Bauverwaltung da, der wollte, dass in unserem Mängelbericht bitte nicht drinsteht, dass die vor zwei Jahren mit einem riesigen finanziellen Aufwand ausgeführten "Brandschutzmaßnahmen" einer " Alteingesessene Handwerker sind immer erstaunt, wenn man auf der Baustelle die Verwendbarkeitsnachweise verlangt. "Haben wir noch nie dabei gehabt, bauen wir schon seit Jahren so ein". Ja schön, und zwar seit Jahren falsch und unzulässig. Für Pfusch brauch ich mir keine "deutsche Qualitätsfirma" nehmen (die eigentlich des Lesens mächtig sein sollte), dass kann jeder Graddler machen, der Montag morgens mit seinem Werkstattbus über die grüne Grenze einfällt. Der will nur die Hälfte Lohn, da hab ich mir schon prima Geld für die anschließende Sanierung gespart. Euer Bauherr wird also "mit Sicherheit" noch viel Spaß mit der Bude haben ;-) Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, in denen ich beruflich und privat tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Lauf a. d. Pegnitz Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz | ||||
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