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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Umgang mit Brandstiftern in der FW, war: Bewährungsstrafe für zündelnden | 2 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 352160 | |||
Datum | 28.07.2006 11:04 MSG-Nr: [ 352160 ] | 3745 x gelesen | |||
Sollten solche "Kameraden" definitiv rausgeschmissen werden? Wenn ihre Schuld eindeutig feststeht (=Urteil) dann ja, bis dahin ist zumindest eine Beurlaubung angemessen. Sollten sie nur vorübergehend aus dem Dienst scheiden? s.o. Wer sollte bei diesen Entscheidungen beteiligt sein: Führungsspitze, gesamte Mannschaft? Diejenigen, die gemäß dem jeweiligen Landesrecht sowie der betreffenden kommunalen Feuerwehrsatzung dafür zuständig sind. Oftmals geben die Täter soziale Probleme an. Wie stark seht ihr eine betroffene Wehr in der Verantwortung, dem Täter (sofern möglich) Hilfestellung bei der Lösung dieser Probleme zu geben? Man sollte sich zumindest Gedanken machen, wenn sich abzeichnet, daß man als "Feuerwehr" nicht ganz unbeteilig an der Situation ist. MkG Marc
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