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Grundgesetz
RubrikTaktik zurück
ThemaEndlich: Grundschutz jetzt mit dem MTF sicherstellen!59 Beiträge
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz352414
Datum30.07.2006 08:59      MSG-Nr: [ 352414 ]20970 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Jan KunigAllerdings relativiert sich die Sache schon wieder wenn wir über Anhängerbetrieb reden, da da der ganze "Zug" mit dem PKW-Schein ja auch nur 3,5 to haben darf.

Es sei denn, der Anhänger hat ein zul. GG von max. 750kg. Dann darf er auch bei Klasse B noch hinter den 3,5t-MTW angehängt werden.

Gruß,
Michael



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