| Rubrik | Taktik |
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| Thema | Endlich: Grundschutz jetzt mit dem MTF sicherstellen! | 59 Beiträge |
| Autor | Matt8hia8s B8., Offenau / Baden-Württemberg | 352514 |
| Datum | 30.07.2006 21:27 MSG-Nr: [ 352514 ] | 20979 x gelesen |
Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Hallo,
Bei einem Brandeinsatz im Ortsteil rückt das MZF so immer ohne Anhänger aus -notfalls- sollte dieser Fall einmal auftreten -auch mit zwei Feuerwehrangehörigen. Gleichzeitig wird ein wasserführendes Fahrzeug aus einer benachbarten Abteilung mitalarmiert. Bis zu deren Eintreffen können die Einsatzkräfte -je nach Lage und Personaldecke- einen ersten Löschangriff über die Hochdrucklöschanlage oder eine Menschenrettung unter Atemschutz einleiten
Na Mahlzeit. Wenn das noch unter die Einzelfallregelung der UVV bei der Menschenrettung fällt, dann weis ich auch nicht mehr, was von unseren Vorschriften zu halten ist. Falls nicht, dürfte den Verantwortlichen im (hoffentlich nie eintretenden!) Falle eines (Un-)Falls der Allerwerteste auf Grundeis gehen...
MkG Matthias
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