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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blau- oder Orangelicht auf Privat-PKW zur Unfallstellenabsicherung!!! FOLGEN??? | 56 Beiträge | ||
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 352636 | ||
Datum | 31.07.2006 15:21 MSG-Nr: [ 352636 ] | 21792 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Schuckart Eine tragbare gelbe Blinkleuchte ist Ich habe nicht von einer (wie hieß sie noch gleich mal bei der BW) Leuchte, Bodenhindernis, handelsüblich gesprochen, und die Ursprungsfrage auch nicht so verstanden, sondern für mich hörte sich das eher nach einer gelben RKL, handelsüblich und am Zigarettenanzünder anschließbbar, an. Also eigentlich so ein Ding, wie ich es auch mitführe, allerdings nur mit schriftlicher Genehmigung z.B. bei der Begleitung von Baukrantransporten einsetze. Und auf dieses Ding bezog sich meine Aussage und mein Zitat. mkg Werner | ||||
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